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1 Bewertungen in den letzten 12 Monaten52 Bewertungen insgesamt  

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6 Bewertungen

Kostspielige Enttäuschung

Ich muss meine Bewertung über Golpira leider anpassen. Ich hatte eine erste Bewertung zwischenzeitlich angepasst und den Kommentar gelöscht, da mir das Unternehmen vorgeworfen hat, der Eintrag sei «hässlich» und Kooperation und Hilfe bei der Lösungsfindung signalisiert hat. Diese Signale empfinde ich rückblickend nicht als ernsthaft, da bis heute keine Einigung zustande gekommen ist. Der Kauf bei Golpira war für mich eine sehr kostspielige Enttäuschung. Ich erhielt einen Ring mit erheblichen Qualitätsmängeln (unleserliche Punze und unsachgemäss eingefasst Diamanten, wodurch sich der Ring in Textilien verfing (Bilder vorhanden). Ein von mir konsultierter Goldschmiedemeister bestätigte die Mängel im persönlichen Gespräch und riet zur Rücksendung. Ich habe vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Trotz meiner zweifachen schriftlichen Nachfrage vor dem Rückversand, wie Zollkosten zu vermeiden seien, erhielt ich keine Instruktionen und Anweisungen und habe den Rückversand mit einem Internationalen Versandhändler abgewickelt. Ich deklarierte die Sendung korrekt als „Repair and Return“, dennoch fielen bei der Einfuhr nach Deutschland 410,70 € Zollkosten an. Diesen Betrag hat mir das Unternehmen von der Rückerstattung abgezogen – mit der Begründung, es sei „meine eigene Schuld“ und ich hätte eigenmächtig gehandelt. Die Einbehaltung der Zollkosten widerspricht nach meiner Information, die ich vom Verbraucherschutz erhalten habe, geltendem Verbraucherrecht. Bezeichnenderweise hat der Händler erst nach meiner Reklamation den Hinweis auf der Website ergänzt: „Rücksendungen ohne vorherige Absprache können zu Zoll- und Einfuhrabgaben führen, die wir leider nicht erstatten können.“ Zum Zeitpunkt meines Kaufs fehlte dieser Hinweis nachweislich (Screenshot vorhanden!). Eine Rückerstattung der einbehaltenen 410,70 € wurde mir bisher verweigert. Stattdessen wurden mir lediglich 100 € Rückzahlung oder ein 150 € Gutschein angeboten. Angesichts der mangelhaften Ware, des unberechtigten Abzugs und insbesondere in Anbetracht der expliziten Aussage ich sei selbst schuld, dass die Zollkosten entstanden seien, empfinde ich das Angebot eines Gutscheins fast schon als etwas «zynisch». Es ist inakzeptabel, die Verantwortung für fehlende Informationen auf den Kunden abzuwälzen. Insbesondere im Falle einer Mängelretoure ist ein solches Vorgehen in keiner Weise vertretbar und widerspricht jeglicher Kundenorientierung. Die Erstattung der 410,70 € ist ausstehend. 17.02.2026 Nachtrag zur Antwort von Golpira: Vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Ich stelle jedoch klar: Es handelte sich nicht um eine reguläre Rücksendung wegen Nichtgefallen, sondern um eine begründete Mängelretoure. Ich habe zweifach vorab schriftlich um Instruktionen zur zollfreien Rückabwicklung gebeten – diese blieben Ihrerseits unbeantwortet. Dass Sie den Hinweis zur Verzollung erst nach meiner Reklamation auf Ihrer Website ergänzt haben, bestätigt die mangelnde Transparenz zum Kaufzeitpunkt und kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Bei einer berechtigten Mängelrüge ist eine Teilrückerstattung von EUR 100.- oder Gutschein von EUR 150.- keine «Kulanz», sondern rechtlich unzureichend. Demnach erwarte ich weiterhin die vollständige Erstattung von EUR 410,70.
Antwort von golpira.de
Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Es tut uns leid, dass Sie mit Ihrer Bestellung und der anschließenden Abwicklung nicht zufrieden waren. In diesem Fall handelte es sich um eine internationale Rücksendung aus der Schweiz. Bei solchen Rücksendungen entstehen erfahrungsgemäß Einfuhrabgaben, wenn diese ohne vorherige Abstimmung über eine entsprechende Rückabwicklung erfolgen. Die Rücksendung wurde in diesem Fall eigenständig veranlasst, wodurch die angefallenen Zollkosten bei Wiedereinfuhr entstanden sind. Unabhängig davon haben wir Ihnen eine teilweise Rückerstattung sowie alternativ einen Gutschein angeboten, um eine Lösung im Sinne beider Seiten zu finden. Wir verstehen, dass Sie die Situation anders bewerten, bitten jedoch um Verständnis, dass wir über die bereits angebotenen Optionen hinaus keine weitere Erstattung vornehmen können.