Rücksversandkosten selbst zahlen bei ungewolltem Ersatzartikel
Ich hatte bei Ihnen 4 Artikel bestellt.
Davon wurde mir 1 Artikel (7347700) bestellt, dafür jedoch einen Ersatzartikel bekommen. Einen Artikel, mit dem ich zudem nichts anfangen kann. Denn wenn ich Behang für einen Osterstrauß benötige, nützt mir ein Fenster- oder Türanhänger überhaupt nichts.
Zumal nachweislich am 12.03.2026 mein bestellter Artikel noch immer bei Ihnen vorrätig war (siehe beigefügtes Foto). In Ihrem Onlineshop haben Sie noch immer angegeben, dass dieser Artikel vorrätig und innerhalb von 2-4 Tagen Lieferzeit zu erwerben sei.
Dies stellt grundsätzlich erst einmal einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar.
Da mir nun durch Sie ein Artikel zugesandt wurde, den ich weder bestellt, noch gewünscht habe, ist hier kein Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB entstanden, da der der gegenseitige Wille klar ausgeschlossen ist. Dies habe auch mit meinem Schreiben auf Ihrem Retourenschein, den ich meiner Retoure beigelegt hatte, klar und deutlich zum Ausdruck gebracht.
Am 14.03.2026 habe ich den nicht bestellten Artikel mit Ihrem Retouren-Label an Sie zurückgeschickt. Anschließend erhielt ich am 19.03.2026 ein Schreiben von Ihnen, in dem Sie von mir 4,99 € für die Rückversandkosten verlangen und auch zugleich von mir einbehalten haben.
Ich verlange umgehend diesen Betrag von Ihnen zurück.
Als Frist setzte ich den 24.04.2026 fest.
Sollte bis zu diesem Datum nicht das Geld wieder bei mir angekommen sein, werde ich folgende Schritte einleiten:
1. berechtigte Negativbewertung bei Trusted Shops
2. berechtigte Negativbewertung bei Google
3. berechtigte Anzeige bei dem für Sie zuständigen Amt für Verbraucherschutz der Städteregion Aachen
4. Strafanzeige wegen Unterschlagung
5. Strafanzeige wegen vorsätzlicher Täuschung
Nachtrag vom 07.04.2026:
Das Service-Team hat aufgrund der Beschwerde mit einem Entschuldigungsschreiben mitgeteilt, dass mir der Betrag erstattet wurde. dies stimmt auch so.
Daher habe ich von 1 auf 3 Sterne korrigiert.
Es ist trotzdem traurig, dass man sich erst beschweren muss, obwohl man beim Rückversandt alles korrekt angegeben hatte.