Die Bearbeitung der Reklamation überstieg jeden akzeptablen Zeitrahmen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass dieser noch zusätzlich in die Länge gezogen werden sollte. Statt, nachdem ich schon alle Bilddokumentationen wie gefordert geliefert hatte, sich auf den Hersteller und das Warten auf dessen Reaktion zu berufen, hätte man pragmatisch durch die SHK Helden den defekten Wandbogen einfach separat liefern sollen. Diese Teile sind z.B. online verfügbar. Alternativ wäre noch ein preisliches Entgegenkommen eine Option gewesen, damit ich den defekten Wandbogen davon hätte schnell kaufen können. Das gibt dem Kunden zumindest ein Gefühl , dass er handeln kann. Was mich mindestens genauso erstaunt ist die Tatsache, dass ein neues, vom Werk geliefertes Produkt eine Beschädigung aufweist, die perfekt von einer früher erfolgten Installation und anschließendem Rückbau stammen könnte. Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich hier unwissentlich einen beschädigten Rückläufer gekauft habe. Alles in allem eine wirklich heldenhafte Leistung. Es geht kaum schlimmer...
Aktualisierung vom 28.04.2026:
Die Darstellung des Händlers, die Bestellung sei „wunschgemäß storniert“ und die Rückabwicklung „vollständig abgeschlossen“ worden, ist aus meiner Sicht falsch und muss deshalb hier korrigiert werden.
Richtig ist: Ich habe am 31.03.2026 per Email den Rücktritt vom gesamten Kauf erklärt und die Rücksendung der gesamten Ware angekündigt, weil mir trotz frühzeitiger Mangelanzeige über einen Zeitraum von fast vier Wochen keine verbindliche Ersatzlösung angeboten wurde. Diese Erklärung war also keine „wunschgemäße“ Stornierung im Sinne einer freiwilligen oder zufriedenstellenden Lösung, sondern eine Reaktion auf die aus meiner Sicht nicht fristgerechte und nicht lösungsorientierte Reklamationsbearbeitung.
Die vollständige Rückabwicklung wurde anschließend jedoch nicht praktisch vollzogen. Ich habe die Ware nicht zurückgesendet, weil ich nach der bereits eingetretenen Verzögerung keinen weiteren Baustopp riskieren konnte und das WC-Vorwandelement für den weiteren Baufortschritt unverzichtbar geworden war.
Die Aussage, die Rückabwicklung sei „vollständig abgeschlossen“ worden, ist daher aus meiner Sicht falsch. Eine abgeschlossene Rückabwicklung hätte vorausgesetzt, dass die Ware zurückgesendet und der Kaufpreis entsprechend rückabgewickelt worden wäre. Das ist nicht geschehen.
Weiter möchte ich klarstellen, dass ich den Händler nicht beschuldigt habe, Gebrauchtware zu verkaufen. Eine solche Behauptung könnte ich nicht beweisen. Ich schildere in meiner Bewertung lediglich meinen persönlichen Eindruck.
Dieser Eindruck enteht durch den Zustand des mit dem WC-Vorwandelements gelieferten Wandbogens. Das Bauteil wies tiefe Kerben in der Außenfläche auf, unter anderem in dem Bereich, in dem die Dichtung des zum Fallrohr führenden HT-Rohrs anliegt. Aus meiner Sicht war dadurch eine sichere Abdichtung am vorgesehenen Übergang nicht mehr gewährleistet. Die Beschädigungen wirkten auf mich nicht wie ein üblicher Produktions- oder Transportschaden, sondern so, als könnten sie auch durch eine frühere Montage oder Demontage entstanden sein.
Dieser Eindruck wurde aus meiner Sicht auch nicht dadurch entkräftet, dass der Händler im Laufe der Kommunikation mitteilte, der Hersteller gehe von einer „mechanischen Beschädigung“ aus, die „nach Auslieferung“ entstanden sein soll, und es sei kein Material- oder Produktionsfehler festgestellt worden. Gerade diese Aussage zeigt aus meiner Sicht, dass die Beschädigung offenbar nicht als normaler Produktionsfehler oder Materialfehler eingeordnet wurde, sondern als nachträgliche mechanische Einwirkung.
Meine Kritik richtet sich vor allem gegen die aus meiner Sicht deutlich zu lange und nicht pragmatische Bearbeitung der Reklamation:
Am 04.03.2026 habe ich den Mangel gegenüber dem Händler konkret beschrieben. Ich habe mitgeteilt, dass der Wandbogen tiefe Kerben aufweist, unter anderem in dem Bereich, in dem die Dichtung des zum Fallrohr führenden HT-Rohrs aufliegt, sodass aus meiner Sicht eine sichere Abdichtung am vorgesehenen Übergang nicht mehr möglich war.
Am 05.03.2026 wurde ich gebeten, ein Foto des Artikels zu übersenden.
Am 06.03.2026 habe ich das angeforderte Foto übermittelt.
Am 10.03.2026 teilte der Händler mit, man sei in Klärung, ob es möglich wäre, nur das eine Rohr zu ersetzen.
Danach erhielt ich zunächst keine konkrete Lösung und keine weitere Nachricht. Am 23.03.2026 habe ich dann selbst erneut nachgefragt, weil ich seit fast zwei Wochen nichts mehr gehört hatte. In dieser Nachricht habe ich auch ausdrücklich eine pragmatische Alternative vorgeschlagen, nämlich einen Rabatt, damit ich das benötigte Rohr selbst und schneller beschaffen kann.
Am 25.03.2026 teilte der Händler mit, dass man weiterhin mit dem Hersteller in Klärung sei. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass der Hersteller zunächst von einer mechanischen Beschädigung nach Auslieferung ausgehe und keinen Material- oder Produktionsfehler festgestellt habe. Eine konkrete Ersatzlieferung oder ein anderes konkretes Entgegenkommen wurde mir zu diesem Zeitpunkt weiterhin nicht angeboten.
Erst am 31.03.2026 wurde ich aufgefordert, das beanstandete Bauteil zusammen mit einer Kopie des Lieferscheins zurückzusenden, damit der Mangel geprüft werden könne.
Gerade dieser letzte Punkt ist wichtig: Die Rücksendung sollte nach dem Wortlaut der E-Mail lediglich der Prüfung des Mangels dienen. Es wurde mir nicht mitgeteilt, dass ich nach Rücksendung unmittelbar ein Ersatzteil erhalten würde. Es wurde auch keine verbindliche Lösung, kein verbindlicher Zeitrahmen und kein konkretes Entgegenkommen angeboten. Für mich bedeutete dies daher nicht eine Lösung, sondern lediglich den Beginn einer weiteren Prüfungsphase mit ungewissem Ausgang.
Zwischen meiner konkreten Mangelanzeige am 04.03.2026 und der Aufforderung zur Rücksendung zwecks Prüfung des Mangels am 31.03.2026 lagen somit fast vier Wochen, ohne dass mir eine verbindliche und schnelle Lösung angeboten wurde.
Man darf nicht vergessen, dass es sich um ein WC-Vorwandelement handelte, das im Rahmen eines Bauvorhabens eingebaut werden sollte. Ein solches Bauteil kann nicht beliebig lange fehlen, ohne den Bauablauf erheblich zu beeinträchtigen. Schnelles Handeln wäre hier gefragt!