Achtung, wenn Sie z.B. für einen Verein bestellen, und anschließend widerrufen möchten, erhalten Sie folgende Antwort durch die Inaberin: "Gemäß § 312d BGB steht ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen lediglich einem Verbraucher zu. Verbraucher kann gemäß § 13 BGB lediglich eine natürliche Person sein. Da ein eingetragener Verein eine juristische Person ist, kann er mithin auch nicht Verbraucher sein, so dass ein Widerrufsrecht nicht besteht."
das mag rechtlich ok sein, deshalb sollten Sie als Privatperson bestellen und dies später Ihrem Verein in Rechnung stellen
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