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M8700 Funktion nicht nachweisbar - Rückerstattung erst nach rechtlichem Druck
Ich habe im Juni 2025 ein Produkt (M8700) bei K&K bestellt und den Kauf fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen. Das Gerät wurde im Originalzustand, ohne Gebrauchsspuren oder Beschädigungen, in der Originalverpackung zurückgesendet.
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben (§§ 355, 357 BGB) zur vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises hat mir das Unternehmen zunächst nur 64 € statt der gezahlten 98,50 € (zzgl. Versand) erstattet. Die Begründung: angeblich „gebraucht“. Diese Einschätzung wurde bereits vor Rückerhalt und Prüfung der Ware getroffen – aus meiner Sicht ein rechtlich fragwürdiges Vorgehen.
Erst nach Hinweis auf die Rechtslage gemäß § 357a BGB Absatz 1 und nach rechtlichem Druck erfolgte die Nachzahlung des Differenzbetrags – allerdings „unter Kulanz, ohne Anerkennung der Rechtsansprüche“.
§ 357a BGB sieht vor, dass ein Wertersatz nur dann verlangt werden kann, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war. Das setzt voraus, dass das zurückgesendete Gerät tatsächlich geprüft wird – Annahmen im Voraus sind nicht zulässig.
Das BGB erlaubt ausdrücklich die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise eines Produkts. Ein Wertersatz ist nur dann zu leisten, wenn das Produkt außerhalb seiner Zweckbestimmung benutzt wurde. Das war hier nicht der Fall: Das M8700 ist für den Außenbereich und Dauerbetrieb entwickelt und beworben wurde lediglich ein paar Nächte nach Anleitung aufgestellt, um zu testen, ob es Marder vom Auto fernhält – was leider nicht funktioniert hat.
Der Nachweis der Funktionsweise durch mich als Kunden konnte auch nach Rücksprache mit K&K nicht einwandfrei geprüft werden, da das Gerät bei 23 kHz arbeitet und handelsübliche Mikrofone diesen Bereich nicht erfassen. Auch die Hunde der Nachbarn, die Töne bis 45 kHz hören, reagierten überhaupt nicht, auch nicht wenn man es direkt vor den Kopf hielt – das M8700 hatte also keinerlei Wirkung, der Marder kam nachts und kackte wie immer das Auto voll.
Nachdem K&K schließlich die vollständige Rückzahlung zugesagt hatte, wurde erneut auf die angebliche „über die übliche Funktionsprüfung hinausgehende Verwendung“ verwiesen, jedoch wurde das M8700 genau gem. seines Einsatzzweckes und nach Anleitung für ein paar Nächte betrieben (Es ist für den Dauereinsatz im Außenbereich auch entwickelt).
Aus meiner Sicht deutet dieses Vorgehen darauf hin, dass K&K die gesetzlichen Vorgaben des § 357a BGB entweder nicht kennt oder bewusst anders auslegt, um finanzielle Vorteile zu erzielen.
Schlussendlich hatte ich dann nach rechtlichem Druck auch die Differenz erstattet bekommen.
Insgesamt empfinde ich das Vorgehen als kundenUNfreundlich und nicht rechtskonform. Es entsteht der Eindruck, dass bei Rückgaben systematisch versucht wird, Teile des Kaufpreises einzubehalten – ohne das Produkt tatsächlich auf Zustand zu prüfen.
Mein Fazit:
Wer hier kauft, sollte sich bewusst sein, dass eine Rückgabe nicht unbedingt zur vollständigen Rückzahlung führt – entgegen dem, was Gesetz und Verbraucherrechte eigentlich vorsehen.
Und ob das M8700 funktioniert scheint Glaubensfrage zu sein oder auf das Gehör des jeweiligen Marder oder sonstigen Tiers ankommen :-)
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