mazzo.pl/de/ 
Erfahrungen:

3 Bewertungen in den letzten 12 Monaten3 Bewertungen insgesamt  

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Bewertungen für mazzo.pl/de/

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TR
Torsten R.
27 Bewertungen
Vom ersten telefonischen Kontakt bis hin zur Lieferung einsame Spitze. Ein phantastisches Preis-Leistungsverhältnis kommt noch dazu, damit meine ich nicht nur den Preis vom Anhänger, sondern auch jegliches Zubehör (Laubgitter, Plane mit Spriegel, Auffahrrampe usw.) Ich konnte getrost bei Mazzo.pl anrufen, denn es wird auch deutsch gesprochen. Mein Prädikat 5Sterne und absolut empfehlenswert.
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1 Bewertungen

Vorsicht

Trotz positiver Erfahrungsberichte Probleme mit dem Kaufabschluss. 2 Bankverbindungen zur Zahlung wurden angegeben. Beide Bankverbindungen wurden vom Online-Banking als fragwürdig eingestuft: "Zahlungsadresse nicht verifizierbar".
Community-Mitglied 
2 Bewertungen

Achtung Umsatzsteuerbetrug!

Wir haben einen Anhänger bei mazzo.pl bestellt. Dieser wurde zwar geliefert, allerdings hat uns die Firma um die Umsatzsteuer betrogen. Obwohl mehrfach von unserer Seite gesagt wurde, dass wir einen Vorsteuer Abzug machen wollen, wurde die Rechnung von mazzo nicht vom Finanzamt akzeptiert. mazzo hat nämlich den falschen Satz von 19% (statt 23%) berechnet und scheinbar diese Steuer weder in Polen noch in Deutschland abgeführt. Obwohl wir wochenlang versuchten eine einvernehmliche Lösung mit mazzo zu finden, wurden wir größtenteils ignoriert und keine Kooperation von seit mazzo erfolgte. Die Sales Managerin Paulina Gasior blockierte Nachfragen und war nicht bereit auch nur zu erklären, warum oder wieso die Firma so handelte oder wo die Steuer abgeführt wurde. Schlussendlich erscheint es so, also hätte mazzo die Umsatzsteuer einfach behalten und weder in Polen noch in Deutschland abgeführt. Wir sind sehr enttäuscht und werden versuchen zivilrechtliche Schritte gegen mazzo einzuleiten.
Antwort von mazzo.pl/de/
Sie haben am 7. Januar 2025 einen Anhänger bei uns bestellt, ohne eine gültige USt-IdNr. anzugeben. Daraufhin haben wir Ihnen eine Proforma-Rechnung zur Prüfung gesendet und Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein steuerfreier Verkauf (innergemeinschaftliche Lieferung) gemäß § 6a UStG bzw. Art. 138 MwStSystRL nur bei Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Lieferung möglich ist. Die Auslieferung erfolgte auf Ihren Wunsch hin sehr kurzfristig am 10. Januar 2025. Zum damaligen Zeitpunkt verfügten Sie nicht über eine gültige USt-IdNr. Die Angabe, dass die Nummer Ihnen erst am 14. Januar 2025 zugeteilt wurde, erfolgte – wie erwähnt – erstmalig in Ihrer Nachricht vom 16. April 2025 – also mehr als drei Monate nach Lieferung und Rechnungsausstellung. Eine nachträgliche Rechnungskorrektur zur steuerfreien Lieferung ist rechtlich nicht zulässig, da die Voraussetzungen dafür im Zeitpunkt der Lieferung nicht erfüllt waren. Das Gesetz wirkt nicht rückwirkend (Grundsatz: lex retro non agit). Auch eine rückwirkende Anerkennung einer USt-IdNr. ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Die Tatsache, dass Sie sich erst am 16. April 2025 – also über drei Monate nach Lieferung – bei uns meldeten, um eine Rechnungskorrektur zu fordern, nachdem Sie bereits zuvor über die steuerlichen Anforderungen informiert wurden, erweckt aus unserer Sicht den Verdacht, dass hier gezielt versucht wurde, die Umsatzsteuer zu umgehen. Ein solcher Versuch könnte strafrechtlich als versuchter Steuerbetrug (§ 370 AO) gewertet werden. Wir möchten betonen, dass wir absolut bereit sind, diesen Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen. Darüber hinaus möchten wir klarstellen, dass wir auf jede Ihrer Nachrichten geantwortet haben, zuletzt am 12. Mai 2025. Auf diese Nachricht haben wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Die Aussage, wir würden nicht antworten, ist daher nachweislich falsch. Wir möchten außerdem mit Nachdruck widersprechen, dass Sie unser Unternehmen und einzelne Mitarbeitende namentlich im Internet öffentlich diskreditiert haben, während Sie selbst anonym blieben. Diese öffentlichen Aussagen stellen eine Verletzung unserer Unternehmenspersönlichkeitsrechte (§ 823 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG) sowie ggf. eine Verleumdung gemäß § 187 StGB dar. Wir fordern Sie daher auf, alle rufschädigenden Inhalte unverzüglich zu entfernen und von weiteren rechtswidrigen Aussagen abzusehen. Andernfalls behalten wir uns rechtliche Schritte ausdrücklich vor.