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6 Bewertungen in den letzten 12 Monaten7 Bewertungen insgesamt  

1,00
Mangelhaft
Digital Trust ist unsere Mission. So funktionieren Bewertungen bei Trusted Shops.
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Bewertungen für preisvergleich.de

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Relevanz
29.04.2024

Keine Auszahlungen von Boni. Schlechter Support

Schließe mich den Vorrednern an. Cashback und Gutscheine werden groß beworben, aber nicht bezahlt und mit undurchsichtigen Bedingungen verknüpft. Kulanz des Service Teams absolut nicht vorhanden. Sucht euch andere Anbieter. Vielleicht gibt es dort weniger Boni, aber immerhin erhaltet ihr die dann auch
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01.03.2024

Vertrag Kabel Vodafone, Cashback und Gutschein

Zunächst seien angeblich keine Unterlagen eingegangen. Also nochmal nachgereicht Prüfung: 4 Wochen. Mitteilung: alles da, Auszahlung Cashback und Gutschein innerhalb 8 Wochen. Nach 8 Wochen: keine Reaktion. Service unfreundlich und patzig. Kann nicht weiterhelfen. Unprofessionell und wenig seriös.
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19.03.2024

Nach 1 Jahr noch kein Cashback

Im März Vertrag mit AB gemacht. Im Juni Cashback bestätigt. Im August das Cashback angemahnt. Jetzt 1 Jahr später eine Ankündigung zur Auszahlung aber kein Geld erhalten
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08.11.2023

Falscher Strom Vertragslaufzeit - Fehler seitens preisvergleich.de

Sehr geehrte Damen und Herren, um meinem Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen, veröffentliche ich meine Beschwerde auf diesem Portal. Ich habe über Ihre Vergleichsseite ein Stromvertrag bei E.ON abgeschlossen. Auftragsnummer: 898058652c2570 Vertragsnummer: 405707522 Nach Überprüfung der Vertragsbestätigung (E.ON) vom 28.10.23 ist mir aufgefallen, dass die Mindestvertragslaufzeit nicht wie von mir ausgewählt 12 Monate beträgt. Laut Vertragsbestätigung E.ON beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Leider habe ich erst nach Ablauf des Widerrufsrechts von 14 Tagen nach Vertragsschluss die Auftragsbestätigung vom 16.10.23 überprüft. Kleingedruckt und verschleiert steht unter 3.9 "Laufzeit und Kündigung", dass die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate beträgt. Am 07.11.23, teilen Sie mir nach Rücksprache mit Ihrer Tarifabteilung mit, dass es auf Ihrer Vergleichsseite zu einem Fehler bei der Darstellung der Vertragslaufzeit bei dem Tarif "E.ON Strom Öko 24" gekommen ist. Die korrekte Vertragslaufzeit bei diesem Tarif beträgt 24 Monate. Für diesen Fehler haben Sie sich in aller Form bei mir entschuldigt. Den abgeschlossenen Vertrag kann ich leider nicht mehr widerrufen, da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Ich bin absolut nicht damit einverstanden, dass ich durch ein Fehler Ihrerseits ein Stromvertrag rein rechnerisch auf 24 Monate mit deutlich schlechteren Konditionen als bei einem anderen Anbieter abgeschlossen habe. Sie haben mir Angeboten eine Tarifumstellung bei E.ON durchzuführen. Ich teilte Ihnen bereits per Mail mit, dass ich mit einer Tarifumstellung unter folgenden Bedingungen einverstanden bin: Ich möchte die selben Konditionen aus dem Tarif "Strom Öko 24" beibehalten. Jedoch so wie ich den Vertrag über Ihre Vergleichsseite abgeschlossen habe, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Konditionen: Grundpreis brutto: 213,26 € / Jahr Arbeitspreis brutto: 30,10 ct/kWh (Inklusive Gesamtbonus: 209,63 €) Ein Screenshot über den Vertragsabschluss über Ihre Vergleichsseite mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten, habe ich Ihnen bereits als Nachweis gesendet. Sollte mein Anliegen innerhalb von 14 Tagen nicht gelöst werden, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Hochachtungsvoll Ümit Cetinkaya
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23.09.2023

Cashback wird trotz Ankündigung nicht ausgezahlt

Wir haben ein Telekom DSL Vertrag über Preisvergleich abgeschlossen mit Cashback Anspruch. Trotz Ankündigung und Mitteilungen, dass sämtliche Unterlagen erfolgreich geprüft wurden, steht die Auszahlung seit 5 Monaten aus. Völlig unseriös!
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19.01.2024

Über dieses Portal habe ich meinen…o3 Vertrag abgeschlossen

Über dieses Portal habe ich meinen Internetvertrag abgeschlossen und nun die entsprechende Prämie angefordert. Mir wurde mitgeteilt, dass "die Bedingungen gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Auszahlung der Prämie nicht erfüllt sind. Sie haben damit keinen Anspruch auf Erhalt des Cashback. Eine Voraussetzung für den Erhalt des Cashback ist, dass die Übersendung der erforderlichen Unterlagen innerhalb von 8 Wochen - gerechnet ab dem Ausstellungsdatum der ersten regulären Monatsrechnung des neuen Internetanbieters- geschehen muss." Aha..... also Leute, lieber ein anderes Portal wählen, das sich nicht mit solch dümmlichen Ausreden vor der Auszahlung drückt!
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