Meinen Fall, bzw. den meiner Lebensgefährtin, mag der eine oder andere vielleicht nicht als repräsentativ ansehen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass die Kanzlei uns ordentlich Gebühren aufgebrummt hat, obwohl sie genau genommen nicht einen Handschlag in Richtung Bußgeldstelle unternommen hat. Wie kommt’s?! Durch den Wechsel der Verkehrs-RS Anfang des Jahres war die Versicherungssituation zunächst nicht eindeutig geklärt, was das Prozedere zunächst verzögerte. Dann stellte sich heraus, ja es ist eine RS vorhanden, die grundsätzlich für das Verfahren aufkommt. Daraufhin haben wir (voreilig, wie sich bald darauf herausstellte) den Button aktiviert, „Kanzlei kostenpflichtig beauftragen“. Kurz darauf wurden wir gewahr, dass es einen Selbstbeteiligungswert von 150€ bei der RS gab, was bei einem Streitwert von unter 100€ keinen Sinn ergibt, so dass wir das Mandat umgehend aufgekündigt haben. Nun hätte die Kanzlei sagen können, ok, vertan vertan, Schwamm drüber, dann kommen wir ein andermal ins Geschäft. Aber Moral und Anstand sucht man heutzutage sicherlich vergebens - wenn die Politik einem das schon so „vorbildlich“ vorlebt, dann kann man das in anderen Lebensbereichen natürlich auch so handhaben. Fazit, rechtlich kommt man der Kanzlei in dieser Sache natürlich nicht bei, da hat man sich nach allen Seiten 100%ig abgesichert. Folglich wurden wir in diesem Fall dann auch gleich zweimal zur Kasse gebeten: Von der Kanzlei UND von der Bußgeldstelle. Ob wir diese Juristen wohl weiterempfehlen werden…?
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