Zweitwagenversicherung bei Verti, nur schlechte Erfahrungen
Ihrer Vertragsveränderung vom 16.02.2026 muss ich hiermit widersprechen, wie kann es sein, dass Sie mich in Ihrem Sondertarif, sowohl in der Haftpflicht- als
auch in der Vollkaskoversicherung in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 eingestuft haben. Nach
Check24 wird diese Schadensfreiheitsklasse, ich zitiere, SF 1/2: Wird häufig für
Führerscheinneulinge oder nach längerer Pause genutzt, oft bei 70-75%. Ich bin weder
Fahranfänger, noch habe ich eine längere Pause gemacht.
In Ihrer Internet Offerte führen Sie die folgenden Ausführungen an: Zweitwagen versichern
und Kosten sparen. Beim Kauf eines Zweitwagens stehen meist die Kosten im Fokus. Ein Auto
ist kein Schnäppchen, sondern eine regelmäßige Belastung der Haushaltskasse. Umso wichtiger
ist es, neben dem Kaufpreis auch die laufenden Kfz-Kosten im Auge zu behalten und
Sparpotentiale zu nutzen. Beim Abschluss einer Zweitwagenversicherung auf denselben
Versicherungsnehmer oder dessen Partner gewähren wir eine Sondereinstufung bei den
Schadenfreiheitsklassen. Dabei berücksichtigen wir Ehen und eingetragene
Lebenspartnerschaften gleichermaßen. Mit der Option zur Zweitwagenregelung steigen Sie somit
nicht wie üblich mit der SF-Klasse 0 oder ½ ein, bei der vergleichsweise sehr hohe Beiträge zu
zahlen sind. Stattdessen wird Ihr Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug
eingestuft, sodass Sie Ihre unfallfrei gefahrenen Jahre nutzen können. Versichern Sie jetzt Ihren
Zweitwagen bei Verti und profitieren Sie von unserem günstigen Zweitfahrzeug-Tarif zu
erstklassigen Konditionen! Zweitwagen wie Erstwagen versichern: Nutzen Sie Ihre SF-Klasse Bei
der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags legen wir die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Ihres Erstwagens zugrunde und führen diese als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse weiter.
Je höher Ihre SF-Klasse ist, umso mehr profitieren Sie beim Kfz-Schutz Ihres Zweitfahrzeugs.
Auch auf meine telefonische Anfrage bei der KRAVAG diesbezüglich, erhielt ich die folgende
Auskunft. Ihrer Anfrage bei der KRAVAG fehlte der Zeitwagenbezug (02), Ihre Anfrage bei der
KRAVAG galt einem Versichererwechsel. Wenn Ihre Anfrage bei der KRAVAG zur Folge hat, dass
Sie mich jetzt wie ein Führerscheinneuling einstufen, dann widerspreche ich Ihrem Schreiben vom
16.02.2026 mit der dort aufgeführten Tarif Anpassung. Leider habe ich auf meinen Widerspruch
vom 16.02.2026 von Verti keine Antwort erhalten, mich nach drei Monaten mit solch einer
Beitragserhöhung zu belasten, kann ich so nicht akzeptieren, sollte ich ein Sonderkündigungsrecht
nach dieser Erhöhung haben, so setzen sich mich bitte hiervon in Kenntnis, gerne höre ich von Ihnen.
Die Versicherung begann am 13.11.2025 und wurde von mir online abgeschlossen, Stellungnahme von Verti fehlt bis heute 23.02.2026, deshalb ein erneutes Schreiben an Verti...
Sehr geehrte Firma Verti, ich bin mehr als entsetzt, wie Sie mit Ihren Kunden umgehen und wie bei Ihrer Versicherung Daten willkürlich Verwendung finden.
Am 14.02.2026 erhielt ich um 5:09 Uhr von Ihrer Versicherung eine Mail, dass ich Ihr Schreiben vom 13.02.2026 übersehen hätte, wo ich Angaben zur Vorversicherung prüfen sollte. Dieses Schreiben hat mich nie erreicht und Sie schreiben dann tags darauf erneut, mit einer Frist bis zum 27.02.2026, Sie zu informieren, wie soll das denn gehen.
Ihre Versicherung hat offensichtlich 3 Monate dafür benötigt um festzustellen, dass ich in dem Antragsformular (online) für mein KfZ angeblich etwas falsch eingetragen hätte. Wenn Sie in Ihrem Antragsformular nach Vorversicherungen fragen, dann gebe ich dies Ihnen zur Kenntnis, auch die dort vorhandenen Schadensfreiheitsklassen.
Bei meinem Antrag handelte es sich um eine Zweitwagenversicherung und Ihre Anfrage bei der Versicherung meines Erstfahrzeuges der KRAVAG, galt nicht einer Zweitfahrzeugversicherung (02) sondern die eines Erstfahrzeuges, spätestens nach Ihrer fehlerhaften Anfrage bei der KRAVAG hätten Sie auf mich zukommen müssen und nicht erst drei Monate danach.
Da Sie mir so die Widerrufsfrist für den KfZ - Versicherungsvertrag genommen haben und mich jetzt mit dieser unangemessenen Beitragserhöhung von 510,00 € im Monat ab März 2026 belasten wollen, mache ich hiermit vom Sonderkündigungsrecht zum 01.03.2026 gebrauch und bitte mir dies umgehend zu bestätigen. Ich bin nicht bereit 1450,00 € mit SF 43 in Kfz-Haftpflicht und SF 43 in der Vollkasko beim Erstfahrzeug, zu bezahlen.
Nicht auf online Schreiben der Versicherten zu antworten, ist weder Kundenfreundlich noch hilfreich