Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr Erbe in Social Media und Co.

Was passiert mit unseren Daten, wenn wir einmal nicht mehr sind? Eine aktuelle Studie kommt zu dem Schluss: Am besten, Sie regeln Ihren digitalen Nachlass selbst. Wir verraten, wie Sie Ihr digitales Erbe Schritt für Schritt dokumentieren.

Ein Todesfall reißt nicht nur eine Lücke in eine Familie oder einen Freundeskreis. Er wirft auch die typischen Nachlass-Fragen auf. Wer der Hinterbliebenen ist für was zuständig, wer erbt was? Zum analogen Nachlass kommen in einer digitalen Gesellschaft weitere Rechte und Pflichten hinzu. Was geschieht eigentlich mit Social-Media-Profilen, Online-Verträgen, App-Lizenzen oder Daten aus Wearables und Smart-Home-Installationen, wenn der Mensch dahinter verstirbt?

Die Rechtsprechung befand in der Vergangenheit, dass diese Daten unter das Erbrecht fielen. So entschied der Bundesgerichtshof im Juli 2018 etwa, dass Facebook zur Herausgabe der Log-in-Daten einer Seite gegenüber der Mutter eines verstorbenen Teenagers verpflichtet ist. Den Erben (in diesem Fall die Eltern) musste der Zugang zu dem Benutzerkonto und der darin vorgehaltenen  Kommunikationsinhalten gewährt werden. Dem stehe weder das postmortale  Persönlichkeitsrecht des Toten noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen. Der Prozess dauerte rund fünf Jahre und kostete die Mutter einiges an Geld und Nerven.

Ein digitaler Nachlass schützt Sie und Ihre Hinterbliebenen

Wollen Sie Ihre Hinterbliebenen vor einem solchen Schicksal schützen, regeln Sie Ihr digitales Erbe am besten selbst. Zu dem Schluss kommt auch „Der digitale Nachlass“, eine aktuelle, durch das Bundesjustizministerium geförderte Studie von Experten des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie (SIT) sowie Rechtswissenschaftlern der Universitäten Bremen und Regensburgexternal. Für die Untersuchung prüften die Experten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Anbietern wie PayPal, Microsoft, Apple, Amazon, Sony und Facebook. Der Tenor: Das Bürgerliche Gesetzbuch enthalte theoretisch zwar Regelungen zum Erbe, zu dem auch digitale Daten gehören, wie der BGH ja klargestellt hat – doch nicht immer machten es die Anbieter den Erben einfach, die Rechte einzufordern.

Daten: das „Gold des 21. Jahrhunderts“

Hinzu kommt: Vielleicht wollen Sie die Kontrolle über Ihre Daten selbst in die Hand nehmen und selbst entscheiden, wie mit Ihrem digitalen Nachlass verfahren wird.

Schließlich gelten Daten als „Gold des 21. Jahrhunderts“. Das Wissen über Zielgruppen und deren Verhalten im digitalen Raum etwa ist vielen Unternehmen hohe Summen wert. Und auch für Sie und Ihre Familie können Daten, die Sie im Internet speichern, einen Wert haben. Wenn es darum geht, wer Ihre Social-Media-Profile betreut, ist dieser eher ideell zu bemessen. Doch es kann sich auch um Materielles wie Online-Verträge, Guthaben bei E-Wallet-Anbietern oder Downloads und App-Lizenzen handeln. Es kann sogar sein, dass Ihre Erben im Falles Ihres Todes für ausstehende Rechnungen aufkommen müssen.

Denken Sie auch daran: Nach dem Tod können Sie selbst nicht mehr auf Ihre Daten Acht geben und Ihre Hinterbliebenen bekommen im Zweifelsfall von einem Missbrauch Ihrer persönlichen Daten gar nichts mit. Um die Hinterbliebenen vor potenziellen Schäden zu schützen, hilft es, eine klare Regelung für Ihre Accounts zu finden. Eine Nachlassverwaltung 2.0 kann also aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.

Digitaler Nachlass in drei Schritten

Ihr digitales Erbe zu regeln, ist nicht sehr aufwändig. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor – und räumen Sie gleichzeitig Ihre Daten auf.

Schritt 1 zum digitalen Nachlass: Daten-Inventur betreiben

Verschaffen Sie sich eine Übersicht darüber, was zu Ihrem digitalen Erbe gehören könnte: Social-Media-Accounts, Online-Abos, Internet-Services, aber auch Fotos, E-Mails und sonstige Daten auf Ihrem Rechner, Tablet oder Smartphone. Nutzen Sie die Daten-Inventur direkt dafür, die Daten und Konten zu löschen, die Sie nicht weiter nutzen wollen.

 Schritt 2 zum digitalen Nachlass: Zugangsdaten sichern und archivieren

Legen Sie eine Liste an, in der Sie alle Passwörter und sonstige Zugangsdaten sichern. Alternativ können Sie auch einen Passwort-Manager nutzen. Archivieren Sie zusätzlich Zahlungsinformationen und weitere hilfreiche Infos. Speichern Sie diese Liste so, dass Ihr Nachlassverwalter diese schnell findet. Achten Sie darauf, diese Daten gut zu sichern, damit Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Sie können Sie zum Beispiel auf einem USB-Stick ablegen und diesen zusammen mit Ihrem Testament aufbewahren.

Schritt 3 zum digitalen Nachlass: ein Testament verfassen

Halten Sie Ihren digitalen Nachlass schriftlich fest – und schreiben Sie auf, was mit Ihren Daten geschehen soll. Was soll mit Social-Media-Profilen passieren, wollen Sie einen Gedenk-Account einrichten lassen? Welche Daten und Konten sollen gelöscht werden, welche wollen Sie anderen übertragen? Wenn Sie es wünschen, können Sie auch einen Erben für Ihren digitalen Nachlass oder einen Nachlassverwalter bestimmen. Sprechen Sie vor dem Verfassen des Testaments am besten einmal mit dem Menschen darüber, wie Sie sich Ihr digitales Erbe vorstellen. Achtung: Auch wenn es um Ihren digitalen Nachlass geht, muss Ihr Testament von Ihnen persönlich von Hand geschrieben – und unterschrieben – sein.

Nachlasskontakte hinterlegen

In manchen sozialen Netzwerken, zum Beispiel bei Facebookexternal oder YouTube, können Sie einen sogenannten Nachlasskontakt anlegen. Dieser Mensch kann Ihr Profil nach dem Tod pflegen und verwalten: zum Beispiel Beiträge verfassen, Profil- oder Titelbild tauschen oder auch die Löschung Ihres Profils beantragen. Nutzen Sie Google als E-Mail-Anbieter, können Sie Kontoinaktivitätsmanagerexternal bestimmen. Hier werden die Menschen, die Sie in die Liste eintragen, benachrichtigt, sobald Sie sich über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr eingeloggt haben.

Viel braucht es nicht, um den digitalen Nachlass zu regeln. Ihre Hinterbliebenen werden sehr froh sein, wenn Sie die wichtigen Entscheidungen schon gefällt haben. Halten Sie Ihre Entschlüsse vorausschauend fest, bleibt im Falle eines Falles Zeit für die wichtigeren Dinge im Leben – die Trauerarbeit zum Beispiel.

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Andrea
23.07.2018

Danke für die ausführliche Info

Lillytrips
02.09.2020

Bei FB habe ich das schon geregelt. Abos schließe ich nicht ab und Fotos sind nur auf FB und Instagram und keine persönlichen. Passwortmanager nutze ich seit über einem Jahr( offline auf dem Rechner gespeichert und zusätzlich mt Masterpasswort geschützt ).

Friedrich-Karl Marquardt
02.09.2020

nein

Prof. Dieter Eichhorn M.A.
02.09.2020

wie geht das?

Katinka vom Trusted Shops Team
11.02.2020

Lieber Herr Eichhorn, das können Sie ausführlich in unserem Artikel nachlesen. Liebe Grüße, Ihr Trusted Shops Team

Udo
02.09.2020

Danke für diese Informationen. Teilweise habe ich das bereits geregelt.

Nemo
02.09.2020

Klasse, Danke für die Info

Michael
02.09.2020

Bei FB habe ich alles geregelt, Zugangsdaten sind zusätzlich meinem Testament beigefügt

Christof Faber
02.09.2020

Danke für die Informationen. Hatte mir teilweise selber schon Gedanken gemacht und z.B. Passwörter an "Erben" weitergegeben..

MissKizzi65
02.09.2020

Danke für den Hinweis - habe mich direkt darum gekümmert

Herbert Bechmann
02.09.2020

Danke für die Info

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