Nach langwierigen Austrittsverhandlungen, mehrfachen Verschiebungen des Stichtages sowie einer Phase erheblicher Unsicherheit für Politik und Handel ist es nun Realität – Großbritannien ist aus der Europäischen Union ausgetreten. Ein „harter“ Brexit konnte jedoch glücklicherweise zunächst vermieden werden. Was gilt für das Online-Shopping im Brexit?
EU-weites Online-Shopping: Ein Gewinn
Die Deutschen kauften bisher gerne in Großbritannien online ein. Noch lieber als in den USA oder China — klar, bisher verlief dies auch reibungslos und schnell. Vor allem Kleidung und einige Elektronikprodukte fand man dort günstiger. Auch die Briten shoppen online gerne innerhalb der EU. Das könnte sich nun ändern.
Austrittsabkommen und Übergangsperiode
Zu dem gefürchteten ungeregelten, „harten“ Brexit kommt es vorerst noch nicht. Bis zum Ende des Jahres 2020 läuft eine Übergangsperiode. In diesem Zeitraum gilt das EU-Recht für Großbritannien wie gehabt, das Land wird also erstmal weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt: Während der Übergangsperiode genießen die Bürgerinnen und Bürger sowie britische Unternehmen also erstmal die gleichen Freiheiten wie in den Jahren zuvor.
Diese Zeit soll auch genutzt werden, um ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien auszuarbeiten. Wann und in welcher Form dieses gesonderte Abkommen geschlossen wird, ist noch unbekannt. Das potentielle Risiko eines ungeregelten Brexits nach Ende der Übergangsperiode besteht also weiterhin. Was genau da dann auf uns zukommen könnte, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.
Online-Shopping & Brexit: Diese Veränderungen könnten uns erwarten
Die EU verfolgte bisher eigentlich gemeinsame wirtschaftliche und politische Ziele im Online-Handel und steht für gleiche Rechte unter den Mitgliedsstaaten. Wegen des Brexits finden nun Neuverhandlungen zwischen der EU und dem Austrittsland Großbritannien statt, die von Unsicherheiten gezeichnet sind — Rückschritte und Unsicherheiten für den gesamteuropäischen Online-Handel inbegriffen.
Vor allem kleinere oder mittelständische Online-Händler müssen sich künftig wohl mit bürokratischen Hürden und höheren Kosten auseinandersetzen, die natürlich auch an den Verbraucher weitergegeben werden könnten. Außerdem wird das Angebot an Online-Shops wohl deutlich kleiner werden.
Aus zollrechtlicher Hinsicht gab es bisher keine Formalitäten im Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Niemand musste Zollgebühren zahlen und auch sonst gab es keine Einschränkungen. Bei einem ungeordneten Brexit sähe der Handel wie bei nicht EU-Ländern aus: Jeder LKW, der von der Fähre kommt, muss kontrolliert werden. Die Auswirkungen für uns? Erheblich längere Lieferzeiten und höhere Preise. Schätzungsweise werden Produkte je nach Kategorie bis zu 15 Prozent teurer. Dennoch erwarten Experten, dass das Pfund gegenüber dem Euro an Wert verliert, die Preise könnten insgesamt also doch auch billiger werden.
Erwarten könnten uns auch Änderungen beim 14-tägigen Widerrufsrecht, das in der EU verpflichtend ist. In Großbritannien könnte diese Regelung künftig wegfallen, so dass sie Waren dort nicht mehr so lange umtauschen bzw. reklamieren können, wie bisher.
Einschränkungen könnte es auch bei den Themen SEPA-Überweisungen, Handy-Roaming oder Handelsgrenzen geben. So kann es beispielsweise sein, dass bestimmte Elektrogeräte oder Arzneimittel nicht mehr von einem EU-Land nach GB oder umgekehrt geführt werden dürfen.
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