Was ist ein Impressum und warum ist es so wichtig?

Geschäftsmäßig betriebene Webseiten benötigen ein Impressum. Doch warum ist ein Impressum so wichtig, wie profitieren Sie als Verbraucher*in davon und was droht Händler*innen bei einem falschen Impressum?

© GaudiLab/Shutterstock.com

Das Impressum gehört als fester Bestandteil zu jeder Webseite. Doch warum ist es so wichtig? Und welche Informationen können Kund*innen, Leser*innen oder Seitenbesucher*innen daraus ablesen? Wir sind der Geschichte und der Bedeutung des Impressums auf den Grund gegangen.

Was ist ein Impressum?

Das Impressum hat seinen Ursprung im Buchdruck – und hatte hier einen Platz direkt auf der Titelseite inne. Oft wurde durch ein graphisches Element, zum Beispiel eine Leiste mit Ornamenten, eine Abgrenzung zur Gestaltung der Titelseite geschaffen. Der untere Teil, das Impressum, gab dann Informationen wie Verleger*in – häufig sogar mit Ladenadresse – Erscheinungsort und Erscheinungsjahr preis. Auch Angaben zum Druckpersonal und allen zertifizierten Buchhändler*innen, die das Recht hatten, dieses Buch zu vertreiben, konnten im Impressum festgehalten werden. Das weltweit erste Impressum findet sich im Mainzer Psalter, einem Druckpergament von Peter Schöffer und Johannes Fust, auf dem der frühe Buchdruck erstmals seine ganze Raffinesse präsentieren konnte.

Für wen gilt die Impressumspflicht heute?

Am häufigsten begegnen wir dem Impressum natürlich online. Hier ist in § 5 TMGexternal sowie § 18 MStV geregelt, wer von der Impressumspflicht betroffen ist. Das Gesetz sagt klar: Es gilt für alle Anbieter einer Internetseite eine Pflicht zur Angabe des Impressums, sofern die Webseite geschäftsmäßigen Zwecken dient. Rein private oder familiäre Webseiten benötigen also nicht zwingend ein Impressum. Aber auch hier gibt es Ausnahmefälle, zum Beispiel wenn auf der privaten Webseite Werbung geschaltet wird, mit der Webseitenbetreiber*innen Geld verdienen – in einem solchen Fall kann auch die private Webseite unter die Impressumspflicht fallen.

Was viele Nutzer*innen nicht wissen: Auch in sozialen Netzwerken wie Facebook, LinkedIn und Co. gibt es eine Impressumspflicht, wenn der bzw. die Betreiber*in das Konto auch für gewerbliche Zwecke nutzt. Schon die Suche nach Stellenanzeigen kann eine gewerbliche Nutzung darstellen – und damit wird auch der Account impressumspflichtig. Selbiges gilt übrigens auch für E-Mail-Adressen, die geschäftlich genutzt werden – hier muss in der Signatur ein Impressum hinterlegt werden, das Kontaktinformationen, Adresse und, sofern einschlägig, Registerangaben umfasst.

Aber nicht nur im Internet besteht eine Impressumspflicht, auch bei Druckerzeugnissen wie Büchern und Zeitschriften muss ein Impressum angegeben werden.

Warum ist ein Impressum so wichtig?

Im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung müssen Sie als Endverbraucher*in immer dazu in der Lage sein, Verkäufer*innen, Händler*innen, Herausgeber*innen oder ähnliche Kontaktpersonen zu erreichen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Hierbei spricht der Gesetzgeber von der sogenannten „Anbieterkennzeichnung“, ein Begriff, der sowohl im Telemediengesetz (TMG) als auch dem Medienstaatsvertrag (MStV) anzufinden ist. Der Hintergrund liegt auf der Hand: Nutzer*innen einer Webseite sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Und sollte es zu (rechtlichen) Schwierigkeiten kommen, muss innerhalb kürzester Zeit für Anwender*innen ersichtlich sein, an welche Person Sie sich für Ihr Anliegen wenden können. Für Kund*innen bedeutet ein Impressum daher immer ein gewisses Maß an Sicherheit, wenn auf den ersten Blick erkenntlich ist, wer im Falle von Rückfragen oder Schwierigkeiten der Ansprechpartner ist.

Welche Inhalte müssen in ein Impressum?

Damit ein Impressum zulässig ist und nicht abgemahnt werden kann, muss es für Verbraucher*innen einige Pflichtinhalte enthalten. Wenn Sie prüfen möchten, ob ein Impressum rechtsgültig ist, können Sie diese Liste der Pflichtangaben dafür nutzen. Man unterscheidet jedoch zwischen Pflichtangaben für Webseitenbetreiber und Unternehmen.

Die Pflichtangaben für Webseitenbetreiber sind:

  • Name und Vorname des Seitenbetreibers
  • Ladungsfähige Anschrift des Seitenbetreibers
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefon / Fax / Live-Chat oder eine andere Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, mit der Anfragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden können)
  • Nennung eines redaktionell Verantwortlichen (sofern erforderlich) – falls journalistisch-redaktionelle Angebote vorgehalten werden, besteht nach § 18 MStV die Pflicht, einen redaktionell Verantwortlichen zu benennen. Unter journalistisch-redaktionelle Inhalte fallen häufig bereits Rubriken wie „News“, „Aktuelles“ oder „Blog“.

Für Unternehmen kommen folgende Pflichtangaben hinzu:

  • Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, GbR, GmbH & Co. KG etc.)
  • Unternehmensvertreter mit vollem Namen – zum Beispiel Geschäftsführer*in bei einer GmbH
  • Angaben zu Registereinträgen, sofern solche vorhanden sind (z. B. Handelsregister)
  • USt-IdNr., sofern vorhanden
  • Verlinkung zur Streitschlichtungsplattform der EU

Ferner gibt es einige besondere Bereiche, in denen weitere Pflichtangaben notwendig sind:

  • Berufsspezifische Angaben, z. B. bei Freiberufler*innen wie Anwält*innen oder Steuerberater*innen
  • Angaben zur beruflichen Haftpflichtversicherung
  • Verlinkung zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Berufsrechtliche Normen

Welche Inhalte dürfen in ein Impressum?

Neben der Verpflichtung, bestimmte Inhalte im Impressum vorweisen zu können, haben Unternehmen natürlich auch die Möglichkeit, das Impressum als eine Art Visitenkarte zu nutzen – und über die Pflichtangaben hinaus Angaben zu machen, von denen Sie auch als Kund*in profitieren. Fake-Seiten verzichten zudem häufig gänzlich auf ein Impressum – und können daran meist gut erkannt werden. Für weitere Informationen dazu, werfen Sie gern auch einen Blick auf den Fake-Seiten-Check.

Darauf sollten Online-Shop Betreiber*innen achten, wenn sie ein kund*innenfreundliches Impressum gestalten:

  • Eine gut lesbare Schriftgröße
  • Kontaktinformationen leicht erkenntlich, am besten mit Link erreichbar
  • Impressum als Text hinterlegen, nicht als Grafik
  • Leichte Auffindbarkeit für Kund*innen
  • Zugriff auf das Impressum von jeder (Unter-)Seite möglich
  • Impressum in der Sprache der Webseite

Was können die Folgen eines unvollständigen oder fehlerhaften Impressums sein?

Finden Sie auf einer Webseite kein Impressum, obwohl Betreiber*innen dem Gesetz nach dazu verpflichtet wären, handelt es sich meist nicht um einen seriösen Online-Shop. Anbieter*innen, die kein Impressum hinterlegen, obwohl sie der Impressumspflicht unterliegen, riskieren Bußgeldzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 €. Zusätzlich machen sich solche Anbieter*innen eines Wettbewerbsverstoßes schuldig – und diese wiederrum können in Unterlassungsansprüchen durch Konkurrent*innen enden, die häufig mithilfe von Abmahnungen durchgesetzt werden. Für Sie als Verbraucher*in ist das Impressum vor allem als Hinweis darauf relevant, ob es sich um einen seriösen Online-Shop handelt oder nicht.

Haben Sie schon Erfahrungen mit Online-Shops oder Webseiten gemacht, die zwar ein Impressum benötigt hätten, aber keines vorweisen konnten? Handelte es sich dabei um echte Webseiten oder waren Betrüger*innen und Fake-Shops am Werk? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen! Gern können Sie auch den Consumer Newsletter abonnieren, in dem wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus Internet, Technik und Online-Sicherheit informieren.

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G. Oevermann
18.10.2022

Wenn ich bei einem Shop das erste Mal bestelle, untersuche ich immer das Impressum. Letztens war ich auf einer Website mit hochpreisigen Elektronikartikeln. Das Impressum schien auf den ersten Blick in Ordnung. Dann fiel mir auf, dass in grau und ziemlich klein ganz unten stand, dass es sich um ein umsatzsteuerbefreites Kleinunternehmen handele. Das hätte aber bedeutet, dass er im Jahr nicht mal 10 Verkäufe macht - bei diesen Artikeln. Ich habe daraufhin an die angegebene Mailadresse geschrieben, die Nachricht kam aber als unzustellbar zurück - eindeutig ein Fakeshop. Es lohnt sich, auch auf die Plausibilität des Impressums zu achten.

Frieder Hahner
17.10.2022

Tolle Hinweise, leider in Gendersprache. Deutsch möchte ich das nicht heißen.

Sabine vom Trusted Shops Team
18.10.2022

Hallo, danke für Ihr Feedback. Wir bei Trusted Shops möchten mit unseren Artikeln alle Menschen ansprechen. Das Gendern ist daher Teil der offenen und vielfältigen Unternehmenskultur, die wir bei Trusted Shops leben. Beste Grüße, Sabine vom Trusted Shops Team

Monika Lutzenberger
18.10.2022

Seit ich Ihren Artikel über die Relevanz des Impressums gelesen habe, achte ich akribisch darauf.

K.Hofmann
17.10.2022

Können sie bitte Mal mit denn Genter Quatsch aufhören, dass ist ja nicht zu ertragen!

Sabine vom Trusted Shops Team
18.10.2022

Hallo, danke für Ihr Feedback. Wir bei Trusted Shops möchten mit unseren Artikeln alle Menschen ansprechen. Das Gendern ist daher Teil der offenen und vielfältigen Unternehmenskultur, die wir bei Trusted Shops leben. Beste Grüße, Sabine vom Trusted Shops Team

Maeggy
19.10.2022

Wenn es für Sie nicht zu ertragen ist, warum gehen Sie auf diese Seite??? Ich spreche für mich und bestimmt auch für zig Menschen, die dankbar sind , dass es so ein Unternehmen gibt. Die Informationen von Trusted Shops sind goldwert und ich kann nur hoffen, dass es noch viele Jahre so weiter geht.

M.Zimmermann
20.10.2022

Das kann ich nach vollziehen.
Aber warum muss man dann auch noch den Plural gendern?

Daniela vom Trusted Shops Team
20.10.2022

Wow, wir sind gerührt! Vielen Dank für solch tolle Worte! 😍

Daniela vom Trusted Shops Team
20.10.2022

Weil zwei Pluralformen, die alle Geschlechter namentlich einschließen, inklusiver sind als nur eine, die dem generischen Maskulinum abstammt. Gruß, Daniela vom Trusted Shops Team

Dieter Rudolf
17.10.2022

Ich sehe mir bei Webseiten und Online Shops das Impressum immer sehr genau an.

Sehr wichtig ist auch, daß die Webseite sicher ist, also https://www…external. Und nicht http://www…external..

Daniela vom Trusted Shops Team
20.10.2022

Absolut richtig.

Margot Erdbruegger
19.10.2022

Ich achte auf das Impressum und mir ist u.A. aufgefallen, dass die Firma JustFashionNow, die sehr ansprechende Mode anbietet, keines hat, weshalb ich dort auch nicht ordere…
Freundliche Grüße
Margot Erdbruegger

Heidi
17.10.2022

Bisher achtete ich nicht auf die Impressi.
Nachdem ich aber von der Melanie Müller so katastrophal schlechte, übel und giftig stinkende Schuhe gekauft habe und ich weder eine Antwort bekam als ich den Kauf widerrief, noch mir eine Adresse genannt wurde, sie zurück zu schicken, werde ich künftig immer auf das Impressum achten. Das ist nämlich ein übler Fakeshop, auf den leider auch andere Kunden laut Internet schon böse herein gefallen sind.

Peter Weber
17.10.2022

Nicht immer aber ich werde jetzt immer schauen

Daniela vom Trusted Shops Team
20.10.2022

Super! 😊

Schneider
17.10.2022

Immer wenn ich einen neuen Online-Shop "am Wickel" habe, achte ich auf das Impressum!

Peter Kleinhans
18.10.2022

Sehr hilfreicher Text. Nur an einer Stelle bin ich gestolpert:
(Auszug)
Für Unternehmen kommen folgende Pflichtangaben hinzu:
Rechtsform bei juristischen Personen (z. B. GmbH, GbR, GmbH & Co. KG etc.)
Nur die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und damit eine juristische Person des privaten Rechts, wie auch die AG und die eG. Die GmbH & Co KG ist eine Personengesellschaft (wie auch die OHG und KG sowie der eK) und damit keine juristische Person. Die GbR ist überhaupt keine Rechtsform nach dem HGB.
Gilt die Angabe der Rechtsform nur für juristische Personen oder für alle Unternehmen, ja Gewerbetreibende?

Daniela vom Trusted Shops Team
23.11.2022

Hallo Herr Kleinhans, vielen Dank für Ihr Feedback. Grundsätzlich haben Sie Recht, dass es sich bei Gesellschaften wie der GbR oder GmbH & Co. KG nicht um juristische Personen im eigentlichen Sinne handelt. Nichtsdestotrotz gilt auch bei diesen Gesellschaften, dass der Rechtsformzusatz anzugeben ist. Personenhandelsgesellschaften, z. B. die OHG oder KG, sind juristischen Personen in diesem Zusammenhang gleichgestellt (s. § 2 Satz 2 TMG). Aufgrund der Rechtsprechung des BGH gilt die Informationspflicht ebenfalls für eine GbR. Gruß, Daniela vom Trusted Shops Team

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