Paket einfach vor die Tür gelegt – Was darf eine Paketbotin/ein Paketbote?

Paket vor der Tür abgelegt = zugestellt? Wir klären über die gängigsten Mythen bei der Paketzustellung auf.

Paket vor die Tür gelegt, ein Blick in die Sendungsverfolgung offenbart “zugestellt”. Was nun? Bei der Paketzustellung sind Probleme an der Tagesordnung. Die gängigsten Fälle von nicht-erfolgreicher Zustellung und das geltende Recht dazu haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Darf das Paket bei einer Nachbarin/einem Nachbarn abgegeben werden?

Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser so genannten Ersatzzustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind zum größten Teil unwirksam. Das haben sowohl das das OLG Köln als auch das OLG Düsseldorf bestätigt. Korrekterweise sollte also kein Paket bei Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn abgegeben werden, es sei denn, sie bevollmächtigen diesen eigenhändig.

Wenn Sie nicht möchten, dass eine Sendung bei der Nachbarin oder beim Nachbar abgegeben wird, können Sie das schon im Online-Shop,external z. B. im Kommentarfeld auf der Bestellseite, so mitteilen. Der/Die  Händler*in hat dann die Möglichkeit, den Zusatz „eigenhändig“ beim Zusteller zu buchen. Dann ist sichergestellt, dass nur die richtige Person die Sendung bekommt. Ist er nicht anzutreffen, wird das Paket in eine Filiale gebracht, an der Sie es dann abholen können.

Was kann ich tun, wenn ein*e unbekannte*r Nachbar*in das Paket nicht abliefert?

Sofern Sie bei Abgabe der Bestellung die Nachbarin/den Nachbarn nicht als empfangsberechtigt angegeben haben, sollten Sie sich immer zuerst an die/den Händler*in richten. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Sie schlussendlich auch Ihre Ware erhalten. Unterschlägt die Nachbarin oder der (unbekannte) Nachbar die Sendung, ist die/der Händler*in verpflichtet Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Sie/Er ist aber nicht verpflichtet, das bestellte Produkt noch einmal zu liefern.

Paket einfach vor die Tür gelegt

Es gibt sogenannte Garagen-, Ablageverträge oder Abstellgenehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger*innen einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Ohne diese darf die/der Zusteller*in das Paket nicht einfach so vor der Tür abstellen.

Paket vor die Tür gelegt – und dann gestohlen!

Ihr Paket wurde ohne gültige Abstellgenehmigung vor der Tür abgelegt und wurde dann gestohlen? Wenden Sie sich hierfür bitte an den Online-Shop. Geht das Paket verloren, muss die Händlerin/der Händler Ihnen den Kaufpreis erstatten, auch wenn eine dritte Person ein Paket entwendet hat, weil es einfach vor der Tür abgelegt wurde.

Was kann ich tun, wenn mein Paket beschädigt ankommt?

Der Einfachheit halber sollte man eine offensichtliche Beschädigung direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen hier eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor. Innerhalb der ersten 6 Monate wird dabei vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag, danach muss dies der Kunde beweisen.

Viele Händler*innen sehen in ihren AGB vor, dass die Kundin oder der Kunde innerhalb einer gewissen Zeit den Mangel anzeigen muss. Solche sogenannten Rügefristen sind fast immer unwirksam, weil sie gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen.

Mein Paket ist auf dem Postweg verloren gegangen. An wen kann ich mich wenden?

Auch hier gilt wieder: An den Shop. Da dieser die sogenannte Transportgefahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreises an Sie verpflichtet. Zwar könnten Sie Ihren Anspruch auf Kaufpreiserstattung im Regelfall auch gegenüber dem Transportdienstleister geltend machen, das ist aber oft kompliziert und dauert sehr lange. Zudem ist der Shop nicht berechtigt, Sie auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen.

Haben Sie dagegen die Ware noch gar nicht bezahlt, müssen Sie dies auch nicht tun, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren ging.

Wann ist das Paket übergeben? Wenn ich es persönlich erhalten habe oder das Paket vor die Tür gelegt wurde?

Die Übergabe ist damit erfüllt, dass der Verbraucher den Kaufgegenstand in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten – oder auch die Abgabe bei einer oder einem (nicht von Ihnen bevollmächtigtem) Nachbarin/Nachbarn – bewirken im Regelfall noch nicht, dass das Paket auch am richtigen Ort gelandet ist.

Das ist besonders wichtig, wenn man an die Widerrufsfrist denkt. Denn eine Voraussetzung dafür, dass die Frist überhaupt beginnt, ist der Erhalt der Ware. Die Frist läuft also erst los, wenn Sie z. B. das Paket in der nächsten Filiale abgeholt haben und nicht bereits dann, wenn die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen wurde.

Was, wenn das Paket beim Zurücksenden an den Shop verloren geht?

Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Shop verloren oder wird beschädigt, erhalten Sie trotzdem Ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten.

Allerdings sind Sie als Verbraucher*in in einem solchen Fall in der Pflicht, die korrekte Absendung auch nachzuweisen. Das ist zum Beispiel mittels Zeugen möglich. Außerdem sind Sie verpflichtet, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft Sie z. B. eine Mitschuld und Sie sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie eine kleine, zerbrechliche Porzellan-Figur ohne Polsterung in einem großen Pappkarton verschicken.

Mehr zum Thema Zustelldienste im Vergleich gibt es ebenfalls hier im Blog.

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Heidi barrey
09.01.2024

Wenn DHL meine pakete liefert, kein problem, sie werden immer direkt in mrine hände geliefert oder bei meinem winschnschbarn abgestellt. Kommen pakete per DPD werden selbige grundsätzlich, nach dem öffnen der haustür, ohne ein wort unten im treppenhaus abgestellt und weg ist der paketbote, d.h. mit 82 jahren muss ich meine pakete, egal wie schwer, selbst in meine wohnung tragen! Ist das normal???

Ursula Korn
01.01.2024

Paket wurde offenbar an falsch Hausnummer geliefert

Michelle vom Trusted Shops Team
02.01.2024

Hallo Frau Korn,

am besten wenden Sie sich an den Paketdienstleister oder Online-Shop, bei dem Sie bestellt haben, um Ihr Anliegen zu klären.

Vertrauensvolle Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Katja
24.10.2023

Mein Päckchen wurde bei Regen ohne Abstellgenehmigung über den Zaun in Pfützen gelegt, obwohl ich den Zustelltag geändert habe um rs persönlich in Empfang zu nehmen, es ist jetzt alles durchgemacht, wer haftet für den Schaden?

Michelle vom Trusted Shops Team
06.11.2023

Hallo Katja,

es tut uns leid, dass Sie so Erfahrungen bei der Abstellgenehmigung gemacht haben.
Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Für Rückfragen und Rückabwicklungen zu einem von uns zertifizierten Shop helfen wir Ihnen gerne weiter, in anderen Fällen können wir leider nicht tätig werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Misar
03.08.2023

Ich finde nicht in Ordnung, wie die Postbote mit der Bürger und Bürgerin umgeht bei manchen stellt Paket hin ,aber der andere nicht nur weil ausländische name finde sehr diskriminiert, solle Postbote gehören nicht auf def dhl ,weil menschen sind alle menschen Danke schön

Michelle vom Trusted Shops Team
07.08.2023

Hallo,

es tut uns leid, dass Sie solche Erfahrungen machen mussten. Niemand sollte Rassismus oder Diskriminierung aufgrund seines/ihres Migrationshintergrunds erleben müssen.
Wenn Sie Ihre Pakete nicht erhalten haben, kontaktieren Sie am besten den Paketdienst mit Ihrem Anliegen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Kalle
31.07.2023

Bei mir werden ständig fremde Packete einfach vor die Tür gelegt obwohl mein Name extra groß auf dem Briefkasten steht und keinen funken ähnlichkeit mit dem Namen auf den Paketen zu tun hat...was macht man da

Michelle vom Trusted Shops Team
01.08.2023

Hallo Kalle,

am besten kontaktieren Sie den Paketdienst bezüglich Ihres Anliegens. Wir können Ihnen an dieser Stelle leider nicht weiterhelfen, da wir die Pakete nicht versenden.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Thomas Krupatz
06.07.2023

Gut recherchiert und informativ.
Leider verunstaltet durch unschöne Genderzeichen

Michelle vom Trusted Shops Team
10.07.2023

Hallo Herr Krupatz,

danke für Ihr Feedback. Wir bei Trusted Shops möchten mit unseren Artikeln alle Menschen ansprechen. Das Gendern ist daher Teil der offenen und vielfältigen Unternehmenskultur, die wir bei Trusted Shops leben.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Uwe Winter
05.07.2023

Also,die Ablagestelle ist einmal rechts ums Haus auf die Terrasse zu legen ! Das sieht kein Mensch wo es liegt und da geht auch kein Mensch hin !!! Wenn es dort nicht liegt dann wurde es auch nicht gebracht !!!Wie geht es nun weiter ???

Michelle vom Trusted Shops Team
10.07.2023

Hallo Herr Winter,

bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Für Rückfragen zu einem von uns zertifizierten Online-Shop helfen wir Ihnen gerne weiter, in anderen Fällen können wir leider nicht tätig werden. Wir empfehlen Ihnen aber, sich an den Versanddienstleister zu wenden und ihr Anliegen zu schildern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Bernie
14.06.2023

Ich habe bei DHL jetzt zweimal einen Ablageort angegeben (im 2. Stock, vor meiner Wohnungstür; perfekt beschrieben!) und beide Male wurde das Paket dann einfach unten im Hausflur abgestellt. Das hat mich sehr geärgert, weil da auch viele Fremde Personen vorbeikommen, weil direkt nebenan ein Schuhgeschäft ist.

Ich war beide Mal Zuhause, als das Paket geliefert wurde. Warum klingelt der Postbote nicht einfach, wenn er keine Lust hat, das Paket an dem angegebenen Ort abzulegen? Finde das eine totale Frechheit und werde nie wieder eine Abstellgenehmigung erteilen.

Michelle vom Trusted Shops Team
19.06.2023

Hallo Bernie,

das ist sehr ärgerlich. Danke, dass Ihre Erfahrungen mit uns teilen.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Tipps im Artikel weiterhelfen.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Kathleen
06.01.2023

Gut zu wissen das es erst als übergeben zählt wenn ich mein paket in den Händen halte. Ich persönlich finde es eine sauerrei wenn man zuhause sitzt auf sein paket wartet und dann der zusteller klingelt aber es dann nicht hochbringt wenn ich ihm aufmache. Dann geht man runter um zu schauen wo er bleibt und findet sein packet durch Zufall in einer Ecke im Treppenhaus liegen und das bis jetzt nur bei Amazon und GPS zustellern. DHL kommt einem wenigstens entgegen . Seit dem man nicht mehr für den Erhalt seines Pakets unterschreiben muss machen die Zusteller ihre arbeit ungenau und mangelhaft sind sind extrem faul geworden da wundert es mich nicht das Pakete verloren gehen oder geklaut werden wenn sie einfach abgestellt werden ohne das der kunde davon kenntnis hat.

Ralf
28.09.2022

Sie haben in Ihrem Artikel
"Paket einfach vor die Tür gelegt – Was darf eine Paketbotin/ein Paketbote?"
geschrieben
"Zudem ist der Shop nicht berechtigt, Sie auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen."
Wie ist dies bei ausländischer Warenlieferung, sind die Regeln dann anders ?
Vielen Dank im Voraus

Daniela vom Trusted Shops Team
04.10.2022

Bitte beachten Sie, dass wir hier keinerlei Rechtsberatung leisten können und wenden Sie sich für etwaige Fragen an geeignetere Ansprechpartner*innen. Gruß, Daniela vom Trusted Shops Team

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