Paket einfach vor die Tür gelegt – Was darf eine Paketbotin/ein Paketbote?

Paket vor der Tür abgelegt = zugestellt? Wir klären über die gängigsten Mythen bei der Paketzustellung auf.

Paket vor die Tür gelegt, ein Blick in die Sendungsverfolgung offenbart “zugestellt”. Was nun? Bei der Paketzustellung sind Probleme an der Tagesordnung. Die gängigsten Fälle von nicht-erfolgreicher Zustellung und das geltende Recht dazu haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Darf das Paket bei einer Nachbarin/einem Nachbarn abgegeben werden?

Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser so genannten Ersatzzustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind zum größten Teil unwirksam. Das haben sowohl das das OLG Köln als auch das OLG Düsseldorf bestätigt. Korrekterweise sollte also kein Paket bei Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn abgegeben werden, es sei denn, sie bevollmächtigen diesen eigenhändig.

Wenn Sie nicht möchten, dass eine Sendung bei der Nachbarin oder beim Nachbar abgegeben wird, können Sie das schon im Online-Shop,external z. B. im Kommentarfeld auf der Bestellseite, so mitteilen. Der/Die  Händler*in hat dann die Möglichkeit, den Zusatz „eigenhändig“ beim Zusteller zu buchen. Dann ist sichergestellt, dass nur die richtige Person die Sendung bekommt. Ist er nicht anzutreffen, wird das Paket in eine Filiale gebracht, an der Sie es dann abholen können.

Was kann ich tun, wenn ein*e unbekannte*r Nachbar*in das Paket nicht abliefert?

Sofern Sie bei Abgabe der Bestellung die Nachbarin/den Nachbarn nicht als empfangsberechtigt angegeben haben, sollten Sie sich immer zuerst an die/den Händler*in richten. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Sie schlussendlich auch Ihre Ware erhalten. Unterschlägt die Nachbarin oder der (unbekannte) Nachbar die Sendung, ist die/der Händler*in verpflichtet Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Sie/Er ist aber nicht verpflichtet, das bestellte Produkt noch einmal zu liefern.

Paket einfach vor die Tür gelegt

Es gibt sogenannte Garagen-, Ablageverträge oder Abstellgenehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger*innen einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Ohne diese darf die/der Zusteller*in das Paket nicht einfach so vor der Tür abstellen.

Paket vor die Tür gelegt – und dann gestohlen!

Ihr Paket wurde ohne gültige Abstellgenehmigung vor der Tür abgelegt und wurde dann gestohlen? Wenden Sie sich hierfür bitte an den Online-Shop. Geht das Paket verloren, muss die Händlerin/der Händler Ihnen den Kaufpreis erstatten, auch wenn eine dritte Person ein Paket entwendet hat, weil es einfach vor der Tür abgelegt wurde.

Was kann ich tun, wenn mein Paket beschädigt ankommt?

Der Einfachheit halber sollte man eine offensichtliche Beschädigung direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken.

Die gesetzlichen Vorschriften sehen hier eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor. Innerhalb der ersten 6 Monate wird dabei vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag, danach muss dies der Kunde beweisen.

Viele Händler*innen sehen in ihren AGB vor, dass die Kundin oder der Kunde innerhalb einer gewissen Zeit den Mangel anzeigen muss. Solche sogenannten Rügefristen sind fast immer unwirksam, weil sie gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen.

Mein Paket ist auf dem Postweg verloren gegangen. An wen kann ich mich wenden?

Auch hier gilt wieder: An den Shop. Da dieser die sogenannte Transportgefahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreises an Sie verpflichtet. Zwar könnten Sie Ihren Anspruch auf Kaufpreiserstattung im Regelfall auch gegenüber dem Transportdienstleister geltend machen, das ist aber oft kompliziert und dauert sehr lange. Zudem ist der Shop nicht berechtigt, Sie auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen.

Haben Sie dagegen die Ware noch gar nicht bezahlt, müssen Sie dies auch nicht tun, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren ging.

Wann ist das Paket übergeben? Wenn ich es persönlich erhalten habe oder das Paket vor die Tür gelegt wurde?

Die Übergabe ist damit erfüllt, dass der Verbraucher den Kaufgegenstand in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten – oder auch die Abgabe bei einer oder einem (nicht von Ihnen bevollmächtigtem) Nachbarin/Nachbarn – bewirken im Regelfall noch nicht, dass das Paket auch am richtigen Ort gelandet ist.

Das ist besonders wichtig, wenn man an die Widerrufsfrist denkt. Denn eine Voraussetzung dafür, dass die Frist überhaupt beginnt, ist der Erhalt der Ware. Die Frist läuft also erst los, wenn Sie z. B. das Paket in der nächsten Filiale abgeholt haben und nicht bereits dann, wenn die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen wurde.

Was, wenn das Paket beim Zurücksenden an den Shop verloren geht?

Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Shop verloren oder wird beschädigt, erhalten Sie trotzdem Ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten.

Allerdings sind Sie als Verbraucher*in in einem solchen Fall in der Pflicht, die korrekte Absendung auch nachzuweisen. Das ist zum Beispiel mittels Zeugen möglich. Außerdem sind Sie verpflichtet, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft Sie z. B. eine Mitschuld und Sie sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie eine kleine, zerbrechliche Porzellan-Figur ohne Polsterung in einem großen Pappkarton verschicken.

Mehr zum Thema Zustelldienste im Vergleich gibt es ebenfalls hier im Blog.

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Sigrid Porsch Gericke
14.10.2016

Als neuer Kunde kann ich noch keinen Kommentar abgeben. Ich freue mich auf meine neuen Kleidungsstücke! ?

Alex Legge
14.10.2016

Viel Spaß damit! :)

Annetta
15.11.2016

Ich bestelle relativ regelmässig beim Otto-Versand und habe in der Lieferanschrift den Zusatz "nicht Nachbarn". Dennoch muss ich ständig zum Nachbarn rennen. Erst heute meinte meine Nachbarin, dass sie den Hermesboten gefragt hätte ob sie keinen Ärger bekommt wenn sie es annimmt. Dieser meinte nein. Es würde ein Kürzel (v irgendwas) fehlen. Erst wenn dies drauf stünde, müsse er es wieder mitnehmen. Ist dies so korrekt? Rufe ich bei Hermes an und beschwere mich, wird mir Recht gegeben. Ändern tut sich aber nichts.

Peter Schwarzkopf
17.11.2016

Mit Zustelldiensten habe ich viele Erfahrungen gesammelt , von gut bis schlecht . Deswegen lasse ich mir , wenn es möglich ist , alles nur an die DHL Packstation liefern . Kein Nachbar wird von mir mit einer Paketannahme belästigt und der 'normale' Zustellbote hat auch keine Probleme mit meinen Paketen . Andere Zustelldienste wie Hermes sind nicht so präzise in der angegebenen Zeit die Pakete zu liefern . Man muß bis zu einem halben Tag warten bis der Bote kommt und das kann auch noch am Abend sein bis 20.30 Uhr . Unzumutbar für die Zusteller wegen der langen Arbeitszeiten , aber auch für die Paket - Warenempfänger ist es störend am späten Abend beliefert zu werden . Genauso werden die Mitarbeiter von UPS , DPD , TNT und den anderen noch tätigen Zustelldiensten ausgenutzt mit langen Arbeitszeiten die Pakete immer ' an den Mann zu bringen ' , wie spät es auch sei . Besonders drastisch trifft dieses in der Vorweihnachtszeit zu . Da hat kein Chef der diversen Zustelldienste Skrupel die Mitarbeiter bis zur vollständigen Auslieferung der Pakete am Abend hinauszujagen .

freiberg
05.02.2017

wie kann ich reagieren,wenn ein postzusteller bei der anlieferung meines packetes am 04.02.17 13.01uhr klingelt aber nicht abwartet bis ich ihn empfange,ein zustellungshinweis im briefkasten hinterlegt, ab 19.00 uhr in der packstation packet abholen, und abfährt.

Stefan
11.12.2016

Das Zustell-Problem ist auch beim Hermes Versand gängige Praxis.
Der Zusteller klingelt nicht und gibt das Paket einfach beim Mitbewohner ab, ja sogar
ohne Benachrichtigungskarte, ja sogar wenn auf der Empfängeranschrift " NUR PERSÖNLICH "vermerkt ist.
Mich interessiert eigentlich nicht, wenn dann argumentiert wird, die Zusteller seien unter
Zeitdruck.

Maik
06.01.2017

Andere frage darf ein Postbote in seiner eigenen Familie zustellen, zwecks Nachbarschaftsstreit?

Martin Rätze
06.01.2017

Es gibt keine Vorschrift, die eine solche Zustellung verbietet.

Ben
16.01.2017

Wie siehts denn aus, wenn mein Packet einfach mal geöffnet wurde (wahrscheinlich vom Zusteller) und danach in den Briefkasten landet ? War jetzt in diesen Fall, ein schmales Packet ?

Alexander Legge
17.01.2017

An diesem Fall solltest du einfach den Lieferdienst kontaktieren und eine Beschwerde absetzen. Zumindest von DHL habe ich schon selbst erfahren, dass man sowas sehr ernst nimmt und eine Recherche startet.

Sollte in dem Paket entsprechend etwas fehlen, kann es auch nicht schaden den Händler zu kontaktieren und auf den Mangel hinzuweisen.

Bei Problemen mit einer konkreten Bestellung bei einem Trusted Shops-Shop hilft dir unser Service gerne weiter!

Melanie Loebel
17.01.2017

Kann man auch portokosten Beim postboten einfordern oder ihn irgendwie anzeigen nur weil er zu faul ist und hoch zu laufen und die Pakete zurück schickt von wegen Adresse nicht gefunden und Paket nicht abgeholt obwohl keine Benachrichtigung im Briefkasten war

Alexander Legge
17.01.2017

Das ist etwas, bei dem dir sicherlich der Service des entsprechenden Lieferdienstes weiterhilft. Wenn das wiederholt auftritt, solltest du dich dort massiv beschweren.

Ralph Sturm
01.02.2017

Bei uns - ebenfalls abgelegener Zustellort - liegen die Pakete vor dem Hoftor, werden - auch Sperrgut - einfach über das Tor geworfen oder nur bis zum Gartentor gebracht ("kann ich ja auch einfach rüberschmeissen").
Bis wohin erfolgt bei Sperrgut (leichte, aber übergroße Pakete) die Zustellung. Gartentüre oder Haustüre? Beschwerden über unangemessenen Umgangston nützen bei GLS übrigens nichts.

Hardy
19.01.2017

Hey ich hab das problem das DHL sich weigerte ein Packet zuzustellen weil ich kein Name an der Haustür habe. Ist ein privates Grundstück auf dem Dorf und Hausnummer ist dran. Dürfen die das? Packet wurde zum Absender zurückgeschickt ohne klingeln, ohne Benachrichtigung im Briefkasten und ohne zweiten Zustellversuch.

Martin Rätze
20.01.2017

Ohne Namen kann ein Paket nicht zugestellt werden, weil der Empfänger dann nicht zu ermitteln ist.

Paul Kubu
20.01.2017

Besteht die Möglichkeit das Paket in die Wohnung liefern zu lassen (besitze ein Codeschloss).
Passieren kann nichts (z.b Diebstahl) da der Eingangsbereich der Wohnungstür von einem Sicherheitsdienst per Kamera überwacht wird

Martin Rätze
20.01.2017

Ob diese Möglichkeit besteht, müssten Sie mit dem Zustelldienst klären. Sobald das Paket dann aber in der Wohnung liegt, gilt es als zugestellt und die Widerrufsfrist beginnt zu laufen. Sind Sie dann z.B. im Urlaub und kommen erst nach 16 Tagen zurück, können Sie die Ware nicht mehr zurücksenden.

Karsten
31.01.2017

Guten Tag
Bei mir wurde von der dpd ein Paket vor die Haustüre gelegt und ich bekam auch einen zettel in den briefkasten wo drauf stand Paket vor tür abgelegt.

Das paket lag leider nicht vor meiner tür und daraufhin rufte ich den verkäufer an.
Dieser teilte mir mit das das paket bei einer person xxx abgegeben wurde.
Nun es gibt auch eine unterschrift aber keine hausnummer wo es abgegeben wurde.
Auserdem habe ich ja einen zettel mit der paketnummer im Briefkasten dass das paket vor meiner tür abgelegt wurde was ja aber nicht der fall war.
Nun zahlt der verkäufer mir seit 6 Wochen mein geld nicht zurück da er sagt das Paket wurde bei herr/frau xxx ohne hausnummer oder straße abgegeben!

Was kann ich jetzt tun?

Ebay sagt da das Paket im ort des empfängers (ich) abgeliefert wurde kein käuferschutz zählt!

Auf eine Antwort würde ich micht freuen.

Martin Rätze
01.02.2017

Wird ein Paket nicht geliefert, ist immer der Händler Ihr Ansprechpartner. Reagiert dieser nicht, müssten Sie im Zweifel klagen. Sie können aber auch eine Beschwerde bei der Allgemeinen Verbrauchschlichtungsstelle unter https://www.verbraucher-schlichter.deexternal einreichen.

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