Kauf Photovoltaikanlage
Obwohl es seit 9.1.2013 ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: VIII ZR 121/12) gibt, dass „eine Privatperson, die auf ihrem Privathaus eine Fotovoltaikanlage betreibt, … nicht dadurch zum Gewerbetreibenden (wird), dass sie den erzeugten und nicht selbst verbrauchten Strom in das Stromnetz einspeist“ und „der Hauseigentümer … daher als Verbraucher anzusehen (ist)“, hat Wild und Wurzel mit allen möglichen Tricks versucht, mich als gewerblichen Kunden zu klassifizieren um mir meine Verbraucherrechte abzusprechen.
Dieses BGH-Urteil gilt solange, bis ein anderslautendes Urteil gefällt wird. Es gilt also nach wie vor auch unter den heutigen Bedingungen.
Ich habe alle Nachweise (Baugenehmigung Einfamilienhaus, zusätzliche Erklärung, Nachweis im Markstammdatenregister) erbracht, dass ich die Phototvoltaikanlage für mein eigenes Haus erwerbe.
Die Kommunikation mit der Firma ist jenseits von Gut und Böse. Der Tonfall der Mitarbeiter unterirdisch.
Ich wurde als Betrüger dargestellt, mir wurde unterstellt, dass ich nicht lesen kann, mir wurde mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gedroht, ich wurde als „Kunde aus der Hölle“ betitelt, alles nur um mich unter Druck zu setzen und auf meine Rechte als Verbraucher zu verzichten.
Hat Wild und Wurzel aber alles nichts genützt!
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